Die Charta „Lohngleichheit im öffentlichen Sektor“ wurde bereits von 25 Kantonen und Gemeinden, sowie dem Bund unterzeichnet. Die Unterzeichnenden bekräftigen ihre «Entschlossenheit, den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Lohnes für gleichwertige Arbeit, effektiv umzusetzen». Tatsächlich ist es wichtig, daran zu erinnern, dass die Lohngleichheit seit 1981 in der Verfassung verankert ist. Zusätzlich ist das Prinzip im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Allerdings verdienen Frauen in der Schweiz heute immer noch 20 Prozent weniger als Männer. Nur ein sehr kleiner Teil dieser Differenz ist objektiv erklärbar; der weitaus grösste Teil ist das Ergebnis einer täglichen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt.
Die Lancierung einer Lohngleichheits-Charta für den öffentlichen Sektor ist ein Schritt in die richtige Richtung, vorausgesetzt, dass den Worten Taten folgen. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, dem Gleichstellungsgesetz von 1996 mehr Aufmerksamkeit beizumessen. Sie verpflichten sich zur Umsetzung und zur Durchführung von Kontrollen. Die SP Frauen* erwarten, dass die Unterzeichnenden halten werden, was sie sich vorgenommen haben, zumal die Charta nicht bindend ist. Darüber hinaus fordern sie vom Bundesrat, noch einen Schritt weiter zu gehen und verbindliche Massnahmen zu etablieren, wie z.B. die Pflicht zu regelmässigen Lohnkontrollen, die Schaffung einer unabhängigen Kontrollbehörde für Lohngleichheit, die innerbetriebliche Lohntransparenz und die Unterstützung von direkt betroffenen Personen.