14. Juni 2013: SP Frauen fordern Lohntransparenz und faire Löhne

Am heutigen Frauenstreiktag fordern die SP Frauen mit Massnahmen zur Umsetzung der Lohngleichheit auf. „Wir haben lange genug gewartet und fordern ab sofort faire Löhne. Geschlecht kann im 21. Jahrhundert keine Lohndeterminante mehr sein.“, so Yvonne Feri, Präsidentin der SP Frauen. „Die Schweiz muss den Verfassungsauftrag zur Lohngleichheit endlich umsetzen – mit einem Instrument, das es ermöglicht, Löhne zu vergleichen und Ungerechtigkeiten in der Entlöhnung einzudämmen. Dazu braucht es eine unabhängige Kontrollbehörde, die Löhne auf Geschlechterfairness hin überprüft und ArbeitgeberInnen, die keine faire Löhne auszahlen wollen, büsst“, so Feri weiter. 

Ab heute und im Rahmen des 22. Frauenstreiktages findet eine Facebook-Kampagne der SP Frauen statt, die die Forderung nach einem gerechten Lohn unterstreicht und die Botschaft „Ich will LOHNTRANSPARENZ und FAIRE LÖHNE“ trägt. Mit der Aktion soll auf die immer noch fehlende Lohntransparenz in Schweizerischen Unternehmen aufmerksam gemacht werden. Die Umsetzung der Lohntransparenz ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Lohngleichheit und beinhaltet zwei konkrete Massnahmen: Die bestehenden Lohnsysteme sollen mittels einer nationalen Kontrollbehörde überprüft und verbessert werden, und in der Schweiz soll eine Kultur etabliert werden, in der die Höhe des eigenen Lohns kein Gesprächstabu mehr darstellt. Dass Frauen in der Schweiz immer noch 18 Prozent weniger als Männer verdienen, ist oft auf diskriminierende Lohnsysteme zurückzuführen. 

Anpassung des Gleichstellungsartikels gefordert

„Was es jetzt braucht, ist eine staatliche Kontrollstelle und strikte Sanktionen für Unternehmen, die nicht gewillt sind, faire Löhne unabhängig vom Geschlecht auszuzahlen“, so Yvonne Feri. Die SP Frauen fordern deshalb eine Anpassung des Gleichstellungsartikels der Schweizerischen Bundesverfassung und werden dies als Initiativprojekt weiterverfolgen:

 

Artikel 8 Gleichstellung

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

3  Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Der Bund und die Kantone setzen eine Behörde ein, um der Lohnungleichheit aufgrund des Geschlechts entgegen zu wirken. Diese bildet die Überwachungs- und Sanktionsbehörde für die Lohngleichheit.

Die SP Frauen haben nebst den im April veröffentlichten 4 Initiativen für die ökonomische Gleichstellung weitere Forderungen für mehr Lohntransparenz und faire Löhne in Petto:

Nationalrätin und SP-Frauen-Vizepräsidentin Cesla Amarelle hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, die das Parlament damit beauftragt, das Obligationenrecht (Art. 360a und folgende) dahingehend zu ändern, dass die tripartite Arbeitsmarktaufsicht (tripartite Kommissionen des Bundes und der Kantone) auf die Bekämpfung von Lohndiskriminierungen aufgrund des Geschlechts ausgedehnt wird. Weitere Informationen zu dieser Initiative finden Sie hier: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20120443

19. Jun 2015