SP Frauen : Verpasste Chance für mehr gemeinsame elterliche Ver-antwortung

Nach der gemeinsamen elterlichen Sorge, die einen Teil der elterlichen Verantwortung bilden, präsentierte der Bundesrat heute die Eckpfeiler des neuen Unterhaltsrechts. „Das neue Unterhaltsrecht ist zwar besser als das alte, aber die grossen Erwartungen an die Revision sind nicht erfüllt„ bilanziert Yvonne Feri, Nationalrätin und Präsidentin der SP Frauen Schweiz, ernüchtert.

Der unterhaltsberechtigte Teil der Eltern - in den meisten Fällen die Mütter -  sind noch immer stärker armutsgefährdet als jene, welche Unterhalt leisten müssen – meistens die Väter.  Dies ist deshalb der Fall, weil dem Unterhalt zahlenden Teil das Existenzminimum nicht angetastet wird. Die Behebung dieser Ungerechtigkeit in der sogenannten Mankoteilung war das  ursprüngliche Ziel der Unterhaltsrechtsrevision. Der Bundesrat hat es zudem verpasst, einen Mindestunterhalt für das Kind festzusetzen und damit die Armutsgefährdung der Kinder zu reduzieren.

Die SP Frauen werden im Parlament trotzdem auf die Vorlage eintreten, auch wenn die Veränderungen nur minim besser sind als im aktuellen Recht. Aber die zivilstandsunabhängige Regelung, die Führung separater Dossiers der Kinder und der Unterhaltsberechtigten, das Festhalten des tatsächlichen und des zustehenden Betreuungsunterhalts des Kindes im Scheidungsurteil und die Revision des Verjährungsrechts und der damit einhergehenden Verbesserung der Ansprüche der Kinder, sind Schritte in die richtige Richtung.

19. Jun 2015