SP Frauen lehnen die Altersvorsorge 2020 in dieser Form ab und verlangen klare Verbesserungen

An ihrer heutigen Konferenz haben die SP Frauen ihre Vernehmlassungsantwort zur Altersvorsorge 2020 beschlossen. Der Bundesrat will 1 Milliarde Franken einsparen, indem das Frauenrentenalter erhöht, die Witwenrente mit einer Einsparung von 100 Millionen gestrichen und der Umwandlungssatz gesenkt wird. Die vorgeschlagenen Übergangsmassnahmen zur Frühpensionierung für kleine Einkommen sind dabei mit einer Investition von 390 Millionen Franken zu marginal als Ersatz. Der Lohn und der Zugang zur Erwerbsarbeit sind direkt rentenbildend. Deshalb muss die Lohngleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Geschlechter umgesetzt sein, bevor eine Verhandlung über die Heraufsetzung des Frauenrentenalters in Betracht gezogen werden kann. Zudem müssen die beiden Anliegen verknüpft werden, indem die messbaren Fortschritte in der Lohngleichheit Auswirkungen auf das Rentenalter haben, wie das das Modell Gächter/ Fehr vorschlägt. Sonst ist diese Vorlage eine reine Sparübung auf dem Rücken der Frauen. Positiv fällt die Beurteilung der Senkung des Koordinationsabzuges der 2. Säule aus, weil diese den Versicherungsschutz von Teilzeitbeschäftigten klar verbessert.

Das einheitliche Referenzalter (Frauenrentenalter 65) bildet, zusammen mit der Anpassung der Witwenrenten, Voraussetzung der geplanten Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes. Gemäss Bericht sind diese Massnahmen untrennbar verknüpft. Diese Verknüpfung lehnen die SP Frauen Schweiz vehement ab. Sie übt unnötigen Druck auf Frauen aus, die Revision zu ihren Lasten mitzutragen.

Die SP Frauen haben sich auch über die Umsetzung der Lohngleichheit in Québec informiert und fordern den Bundesrat auf, die geplante Stossrichtung der im Dezember veröffentlichten Studien weiter zu verfolgen. Damit es nicht nur bei der innerbetrieblichen Transparenz der Löhne bleibt, sondern ein Behördenklagerecht als Ergänzung des Gleichstellungsgesetzes umgesetzt wird. So hat Québec innert weniger Jahre die Lohndiskriminierung um einen Viertel gesenkt.

Um die Lohngleichheit zu stärken, wurde auch einstimmig die Zustimmung für die Mindestlohninitiative gefasst, über die am 18. Mai 2014 abgestimmt wird. Drei Viertel der von einem Mindestlohn Betroffenen sind Frauen. Ihre Einkommens- und damit schlussendlich auch ihre Rentensituation zu verbessern, ist ein konkreter Schritt, um die ökonomische Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen.

19. Jun 2015