24.03.2015
Seit nunmehr über 15 Jahren stützt sich der Bundesrat in all seinen Botschaften im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen auf das Versprechen eines flexiblen Rentenalters, das die wirtschaftliche Lage der pensionierten Personen berücksichtigen soll. Das Projekt «Altersvorsorge 2020» sieht nun den Übergang zum Rentenalter 65 für Frauen und einen beschränkten Zugang zur Witwenrente vor, verbunden mit einer Einsparung von fast 1 Milliarde Franken pro Jahr. Angesichts dieser Perspektive, die einige als «normal» betrachten, weil sie der Ansicht sind, so werde eine umfassende Gleichstellung der Geschlechter bei der Pensionierung erreicht, ist es unabdingbar, jede Art von Ungleichheit auf den Tisch zu legen, mit der die Frauen heute konfrontiert sind.
Im Bewusstsein, dass es eine umfassende Reform des Systems der Altersvorsorge braucht, sind die SP Frauen Schweiz bereit, in die Diskussion über das Projekt des Bundesrates einzutreten. Dieses berücksichtigt jedoch weder die tatsächliche Lage noch die Ungleichheiten, mit denen die Frauen auf dem Arbeitsmarkt noch immer zu kämpfen haben.Die SP Frauen Schweiz lehnen deshalb die Erhöhung des Rentenalters für Frauen solange ab, als kein klares politisches Engagement im Bereich der wirtschaftlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ergriffen wird.
Die SP Frauen fordern, dass auf verschiedenen Ebenen konkrete Massnahmen umgesetzt werden:
Verteilung der Ressourcen
Während ihres ganzen Berufslebens und selbst bei der Pensionierung werden die Frauen durch bestehende Ungleichheiten bestraft. Der Anteil der reinen Geschlechterdiskriminierung bei den Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern beträgt ungefähr 8%. Ebenso sind es die Frauen, welche die unbezahlte und für den sozialen Zusammenhalt unerlässliche Care-Arbeit leisten. Deshalb braucht es die Realisierung folgender Punkte:
- obligatorische Kontrollen im Bereich der Lohngleichheit und eine Harmonisierung beim Erbringen des Nachweises von Ungleichheiten
- eine Kontrollbehörde für Lohngleichheit, die Sanktionsbefugnis hat; die Bussengelder fliessen in den AHV-Fonds
- Erhöhung der Tieflöhne durch Minimallöhne nach Branche und eine Aufwertung typisch weiblicher Berufe
- Anerkennung der Care-Arbeit und deren Berücksichtigung für die AHV.
Diese Ziele müssen mit dem AHV-Reformprojekt verbunden werden, wie es das Modell Gächter/Fehr vorsieht (Ersatzeinkommen).
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben muss nach dem Prinzip «ein Kind = ein Krippenplatz» und einem langen, bezahlten und von der Altersvorsorge anerkannten Elternschaftsurlaub behandelt werden. Sonst werden jene Frauen bestraft, die wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen oder ihren Beschäftigungsgrad erhöhen wollen, nicht nur beim Lohn, sondern auch im Hinblick auf ihre zukünftige Pensionierung.
Stärkung der 1. Säule
Die Senkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs hat als positive Wirkung eine breitere Deckung der 2. Säule zur Folge. Die Verbesserung wird jedoch bei den Renten von Personen mit Tieflöhnen nur marginal sein. Die SP Frauen sind der Ansicht, dass in erster Linie die 1. Säule gestärkt werden muss, statt beschränkte Ressourcen zu nutzen, um das Leistungsniveau der 2. Säule halten zu können. Die Verbesserung der Leistungen der 1. Säule kommt allen Frauen zugute, was bei der 2. Säule nicht der Fall ist. In diesem Sinne unterstützen die SP Frauen das Projekt AHVplus.