Abstimmung vom 14. Juni über die Präimplantationsdiagnostik: Die Geschäftsleitung der SP Frauen Schweiz empfiehlt ein JA

Am 14. Juni stimmen wir über den Verfassungsartikel für die «medizinisch unterstützte Fortpflanzung » ab. Es geht um den ersten Schritt zur Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Verfassungsänderung muss zwingend erfolgen, bevor das Ausführungsgesetz geändert werden kann, das die Krankheitsdiagnostik bei Embryonen regelt. Die Geschäftsleitung der SP Frauen Schweiz ist sich bewusst, dass die Diskussion rund um die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein sehr sensibles Thema ist, bei dem es um moralische und ethische Fragen und um die persönliche Überzeugung jeder und jedes Einzelnen geht, möchte aber trotzdem die Bedeutung des Urnengangs unterstreichen. Es ist wichtig, sich nicht täuschen zu lassen: Am 14. Juni geht es einzig um die Verfassungsrevision, einen notwendigen Schritt, um danach die Debatte über das Fortpflanzungsmedizingesetz führen zu können.

Die Schweiz ist eines der letzten Länder, das die PID nicht erlaubt. Dieses Verbot benachteiligt nicht nur die medizinische Forschung in unserem Land, sondern auch die betroffenen Paare, indem es sie vermeidbaren Zwängen und gesundheitlichen Risiken aussetzt. Hierzulande ist die Erkennung von genetischen Krankheiten beim Embryo erst ab der elften Schwangerschaftswoche erlaubt. Nebst den physischen und psychischen Folgen, die das mit sich bringt, müssen sich die Paare je nachdem auch mit dem schmerzhaften Entscheid einer späten Abtreibung auseinandersetzen. Um diese Situation zu vermeiden, gehen viele betroffene Personen ins Ausland, wo sie Zugang zur PID haben.

Die Annahme des Verfassungsartikels ermöglicht eine risikofreiere Medizin und als Folge davon auch grössere Chancen für eine Schwangerschaft im Rahmen einer Unfruchtbarkeitsbehandlung mit gleichzeitiger Minderung von Risiken und unnötigem Stress für Mutter und Kind. Das Risiko einer Mehrfachschwangerschaft wird reduziert, ebenso wie das eines Schwangerschaftsabbruchs. Da die PID die Untersuchung eines Embryos bereits vor der Implantation in den Uterus der Mutter erlaubt, müssen die Eltern nicht mehr bis zur elften Schwangerschaftswoche warten, um eine pränatale Diagnostik durchzuführen.

Der zur Abstimmung gelangende, zurückhaltende Vorschlag will der Entwicklung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in der Schweiz zum Fortschritt verhelfen. Er bewilligt in einem früheren Stadium, was heute bereits – mit Verzögerung – möglich ist und verhindert so vermeidbares Leiden bei Paaren, die dank genauer Kenntnis der Lage ihre Verantwortung als zukünftige Eltern konkret wahrnehmen können. Die PID in der Verfassung zu verankern heisst sie zu reglementieren und verhindert die Heuchelei, dass man Paare ermutigt ins Ausland zu gehen, um dort die PID zu nutzen.

Aus all diesen Gründen empfiehlt die Geschäftsleitung der SP-Frauen Schweiz, am 14. Juni JA zu stimmen zum Verfassungsartikel für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung.  

19. Jun 2015