Ein Rentensystem soll grundsätzlich für alle gelten und weder vom Geschlecht abhängig sein, noch ein Geschlecht begünstigen oder diskriminieren. Es muss jedoch die ökonomische Unabhängigkeit jeder Person garantieren. Die Höhe der Rente hängt vom Zugang zur Erwerbsarbeit ab. Auch dieser muss folglich diskriminierungsfrei für alle Geschlechter ausgestaltet sein. Das ist für Frauen in der Schweiz noch nicht der Fall, wie die neuste Studie über die Lohngleichheit zeigt. Frauen verdienen im Durchschnitt 1800 Franken weniger pro Monat, wobei 677 Franken auf diskriminierenden Faktoren beruhen. Das entspricht 7,7 Milliarden, die ArbeitgeberInnen jährlich an den tieferen Frauenlöhnen verdienen. Die Frauen leisten zudem noch den Grossteil der Haus- und Familienarbeit. Über ein gleiches Rentenalter kann folglich erst diskutiert werden, wenn die Erwerbsarbeit für Frauen diskriminierungsfrei ausgestaltet ist.
Angesichts der Pläne des Bundesrates bei der AHV, werden die SP Frauen nicht in die Diskussion über die Erhöhung des Frauenrentenalters eintreten, wenn nicht folgende Forderungen erfüllt sind:
- Lohngleichheit: Der Verfassungsgrundsatz zur Lohngleichheit ist umgesetzt. Mann und Frau erhalten den gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Das beste Mittel diesen Grundsatz umzusetzen, ist eine Lohnkontrolle durch die tripartiten Kommissionen.
- Vereinbarkeit Beruf und Familie – Elternurlaub und Kinderbetreuungsplätze: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Betreuung von Kindern und anderen Familienangehörigen ist für Frauen und Männer gleichermassen möglich. Dazu braucht es einen bezahlten Elternurlaub, der auch in der Altersvorsorge als Arbeitszeit angerechnet wird. Es brauchtzudem flächendeckend und bezahlbar für alle Einkommensschichten Kinderbetreuungsplätze. Die Erhöhung des Frauenrentenalters würde jährlich 800 Millionen einbringen. Diese Mittel müssen für eine flächendeckende Lösung für die Vereinbarkeit eingesetzt werden.
- Frühpensionierung: Die Flexibilisierung des Rentenbezugs ist für alle Einkommensschichten möglich.
- Umwandlungssatz: Der Umwandlungssatz wird unter keinen Umständen gesenkt. Eine Senkung von 0,8 Prozent bedeutet eine Renteneinbusse von ca. 200 Franken pro Monat für Niedriglöhne. Davon sind grossmehrheitlich Frauen betroffen.
„Über die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre beginnen die SP Frauen erst zu diskutieren, wenn die Lohngleichheit umgesetzt ist und bezahlte und unbezahlte Arbeit unabhängig vom Geschlecht kombinierbar sind. Vorher ist die Einführung des gleichen Rentenalters eine indirekte Diskriminierung an Frauen“, so Yvonne Feri, Präsidentin der SP Frauen Schweiz.